Aus bedarfsverkehr.at
Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Transportunternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen. In manchen Bundesländern bzw. für manche Modelle von Bedarfsverkehr wird vom Verkehrsverbund Unterstützung für Gemeinden angeboten oder die Ausschreibung im Auftrag der Gemeinde gänzlich abgewickelt.
Wenn ein Planungsbüro mit der Konzeption des Bedarfsverkehrsangebots beauftragt wurde, kann dieses meist auch bei der Ausschreibung unterstützen. Das fertige Konzept bildet jedenfalls die Grundlage für die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung.Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Liste von Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich Bedarfsverkehr.
Die folgenden rechtlichen Grundlagen sind bei der Vergabe zu berücksichtigen:
- Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden.
- Das Bundesvergabegesetz ist das maßgebliche Gesetz auf nationaler Ebene.
Nach der Erarbeitung des Konzepts durch ein Planungsbüro erfolgte eine Ausschreibung durch die Kleinregion, unterstützt durch das regionale Mobilitätsmanagement des Landes Niederösterreich. Kontaktperson verfügbar |
Beim go & ko in Vorarlberg erfolgte die Konzeption mit Unterstützung durch ein externes Planungsbüro. Die erste Ausschreibung war für einen Probebetrieb von einem Jahr, seither wird immer für 3 Jahre ausgeschrieben. Kontaktperson verfügbar |