Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Wechseln zu: Navigation, Suche
Förderungen in Kärnten
Hier finden Sie eine Übersicht, über die Förderungen, die für Gemeinden und Regionen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.

Landesförderungen

Mikro-ÖV-Förderung Land Kärnten

Aufbauend auf der Mikro-ÖV-Strategie des Landes Kärnten wurden Förderrichtlinien für Bestandsprojekte und neue Angebote erstellt. Für neue Systeme ist sowohl die Planung als auch der Betrieb förderbar.
Voraussetzungen: Geförderte Projekte müssen diskriminierungsfrei (für jedermann zugänglich) und ganzjährig zumindest von Montags bis Freitag in Betrieb sein und das Klimaticket Österreich, Klimaticket Kärnten sowie das JUGENDmobil-Ticket akzeptieren.
Konkurrenzierungsregeln: Parallelverkehr auf Strecken, die auch vom Öffentlichen Linienverkehr bedient werden, sind daher nicht zulässig, sofern in einem Zeitraum von 30 Minuten vor oder nach der gewünschten Fahrt auch eine Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel möglich wäre. Verläuft nur eine Teilstrecke parallel zum öffentlichen Linienverkehr, so ist grundsätzlich nur die Fahrt als Zubringer zu einem ÖV-Umsteigepunkt mit dem Mikro-ÖV zu absolvieren.
Förderhöhe:
  • Bestandförderung: bis zu 100% der förderbaren Kosten bis max. € 30.000,-
  • neue Systeme:
    • Konzepterstellung: 50% bis maximal € 7.000,- (pro weiterer Gemeinde € 2.500,- bis maximal € 12.000,- insgesamt)
    • Betrieb: in Abhängigkeit von den jährlichen Gesamtkosten sind bis zu 100% förderbar

Bundesförderungen

Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.

Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeinden
komobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
klimaaktivmobil.at/gemeinden
Voraussetzungen: Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt.
Förderhöhe: 20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2