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Förderungen in Niederösterreich
Hier finden Sie eine Übersicht, über die Förderungen, die für Gemeinden und Regionen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen.

Landesförderungen

Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.
Voraussetzungen:
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe: 30-40% der effektiven Betriebskosten
Förderfähige Modelle für Bedarfsverkehr: Beauftragung eines Systemanbieters, NÖVOG Flex

Förderung des Landes Niederösterreich für Gemeindebusse

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Gemeindebus werden bedarfsgesteuerte Nahverkehrssysteme gefördert. Neuerungen ab 2022:

  • Fahrzeugförderung: Bis zu 2.000 € für Neufahrzeuge (3.000 € für E-Fahrzeuge), bei Gebrauchtfahrzeugen max. 50% der Kosten
  • Ausbezahlung der Fahrzeugförderung zu 50% nach dem 1. Betriebsjahr und 50% nach dem 3. Betriebsjahr
  • Betriebskostenförderung: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr), Auszahlung nach dem 1. Betriebsjahr
  • Förderung gilt für Systeme mit maximal 9 Sitzen und B-Führerschein-Pflicht
Voraussetzungen:
  • Abstimmung mit den NÖ Verkehrsverbünden
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Verträglichkeit
  • Deckungsgleichheit mit dem Landesmobilitätskonzept
  • Angabe aller weiteren Förderungen und Drittmittel
  • Rechtsfähiger Trägerverein (Gemeinde oder Organisation)
  • Förderhöhe:
  • Betrieb: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr)
  • Fahrzeug: 2.000-3.000 € (Neu) bzw. 50% (Gebraucht)
  • Förderfähige Modelle für Bedarfsverkehr: Freiwilligensystem

    Bundesförderungen

    Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement

    Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.

    Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.

    Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeinden
    komobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at
    klimaaktivmobil.at/gemeinden
    Voraussetzungen: Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt.
    Förderhöhe: 20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2