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* siehe auch | * siehe auch |
Version vom 7. November 2022, 06:59 Uhr
Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?
Relevante Rechtsvorschriften
- Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden
- Art 5 Abs 4: „Sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist, kann die zuständige Behörde entscheiden, öffentliche Dienstleistungsaufträge direkt zu vergeben, wenn [...] ihr Jahresdurchschnittswert auf weniger als 1 000 000 EUR [...] geschätzt wird“
- Bundesvergabegesetz
hier wird dargestellt, wann eine Ausschreibung nötig ist - warten noch auf Interview mit Dragana :)
- siehe auch
- Workshop CF
- Barbara Bilder Rückfrage?
- O-K Akteuris
- PSO (Tibor und Roman)
- wer unterstützt bei der Formulierung von Ausschreibungen?