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K (Textersetzung - „Handbuch:Leistungsbestellung“ durch „Handbuch:direkte Beauftragung“)
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{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht. In Abhängigkeit von der Steuerkraftquote der Gemeinde werden 20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb gefördert.
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|beschreibung=Das Land Steiermark hat 2017 eine {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]}} beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
  
* {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12559834/135144166/ Informationen zur Mikro-ÖV-Strategie]}}
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In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze, durch die einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten werden sollen.
* {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]}} (PDF, Link zum Originaldokument auf verkehr.steiermark.at)
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|voraussetzungen=* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
* {{blank|[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/d69e40b2/F%C3%B6rderrichtlinie.pdf Förderrichtlinie]}} (PDF, Link zum Originaldokument auf verkehr.steiermark.at)
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* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
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* Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
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* Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
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* Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderrichtlinie)
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* laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
 
|webseite=http://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12559834/135144166/
 
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|foerderhoehe=20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs
 
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|bundesland=Handbuch:Land Steiermark
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|modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Rufbus; Handbuch:Systemanbieter
 
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Version vom 29. November 2022, 09:31 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark
Beschreibung

Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.

In den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) gibt es erhöhte Fördersätze, durch die einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten werden sollen.

Voraussetzungen
  • Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
  • Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
  • Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
  • Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
  • Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderrichtlinie)
  • laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
Förderhöhe

20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]