K (Tobias Haider verschob die Seite Handbuch:Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark nach Verwaltung:Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark, ohne dabei eine Weiterleitung anzulegen) |
K (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “) |
||
Zeile 11: | Zeile 11: | ||
|webseite=http://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12559834/135144166/ | |webseite=http://www.verkehr.steiermark.at/cms/beitrag/12559834/135144166/ | ||
|foerderhoehe=20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs | |foerderhoehe=20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs | ||
− | |bundesland= | + | |bundesland=Verwaltung:Land Steiermark |
|modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Systemanbieter | |modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Systemanbieter | ||
}} | }} |
Version vom 11. Dezember 2022, 18:11 Uhr
Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht.
Entsprechend der Förderungsrichtlinie gibt es in den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.
- Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
- Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
- Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
- Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
- Ausschluss der Konkurrenzierung: mind. eine halbe Stunde Abstand zu einem Angebot des bestehenden öffentlichen Verkehrs auf der nachgefragten Relation (siehe auch die detaillierten „Konkurrenzkriterien“ im Anhang der Förderungsrichtlinie)
- laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs
[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Systemanbieter|]]