Aus bedarfsverkehr.at
Beschreibung
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
Voraussetzungen
- sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
- der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)
Bundesländer
Modelle
Beauftragung eines Transportunternehmens, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Rufbus|]]