Beschreibung | Förderhöhe | Bundesländer | Modelle | |
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Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden. Kontakt: klimaaktiv mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeindenkomobile GmbH – Standort Gmunden, +43 7612 70911, mobilitaetsmanagement@komobile.at klimaaktivmobil.at/gemeinden |
20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2 | Kärnten, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Oberösterreich, Vorarlberg, Salzburg, Wien, Tirol | ||
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert. |
30-40% der effektiven Betriebskosten | Niederösterreich | VOR Flex, Beauftragung eines Systemanbieters | |
Förderung des Landes Niederösterreich für Gemeindebusse
Im Rahmen der Förderschiene NÖ Gemeindebus werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar. |
50% der Betriebskosten im 1. Betriebsjahr, bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs | Niederösterreich | Freiwilligensystem | |
Förderung des Landes Oberösterreich von Jugendtaxis für Gemeinden
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit. |
Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar. | Oberösterreich | Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi | |
Förderung des Landes Salzburg für Mikro-ÖV Systeme
Das Land Salzburg unterstützt seine Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb kleinregionaler Personentransportkonzepte, in Ergänzung zum Linienbetrieb der Regionaltaktverkehre. |
Je Projektphase unterschiedliche Fördersätze. Maximum 50% bzw. €10.000 für die Phase der Projektinitialisierung. Maximaler Förderbetrag während der ersten drei Betriebsjahre: €50.000. | Salzburg | ||
Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben
Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV. |
25% bzw. 50% des Abgangs (gedeckelt) | Burgenland | Freiwilligensystem, Rufbus, Kommunaler Eigenbetrieb, Beauftragung eines Transportunternehmens, Beauftragung eines Systemanbieters | |
Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben Land Vorarlberg
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden. |
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde) | Vorarlberg | Rufbus, Kommunaler Eigenbetrieb, Beauftragung eines Transportunternehmens | |
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots. |
10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt | Oberösterreich | Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, Beauftragung eines Systemanbieters | |
Mikro-ÖV-Förderung des Landes Steiermark Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht. Entsprechend der Förderungsrichtlinie gibt es in den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten. |
20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs | Steiermark | Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, Beauftragung eines Transportunternehmens, Beauftragung eines Systemanbieters | |
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs. Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.at |
Bis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs. | Tirol | Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, Beauftragung eines Transportunternehmens |
Aus bedarfsverkehr.at
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