Aus bedarfsverkehr.at
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(kein Unterschied)
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Version vom 25. November 2022, 08:57 Uhr
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
Förderhöhe
bis zu 50%
Bundesländer
Modelle
Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:direkte Beauftragung|]], [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]