Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des {{blank|[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]}} enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
+
|beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des {{blank|[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]}} enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
  
 
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at]
 
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at]
 
|webseite=https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/verkehr/verkehrsplanung/mobil/Mobilitaetsprogramm/FRL_Mobilitaetsprogramm_2022-2030.pdf
 
|webseite=https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/verkehr/verkehrsplanung/mobil/Mobilitaetsprogramm/FRL_Mobilitaetsprogramm_2022-2030.pdf
|foerderhoehe=bis zu 50%
+
|foerderhoehe=Bbis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
 
|bundesland=Handbuch:Land Tirol
 
|bundesland=Handbuch:Land Tirol
 +
|bundesfoerderung=Nein
 
|modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb
 
|modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb
 
}}
 
}}

Version vom 7. Dezember 2022, 14:47 Uhr

FöRDERUNG
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.

Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.at

Förderhöhe

Bbis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb