Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version importiert)
K (Textersetzung - „Handbuch:Systemanbieter“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters“)
 
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Das Land Oberösterreich hat 2020 einen [https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre] veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
+
|beschreibung=Das Land Oberösterreich hat 2020 einen {{blank|[https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre]}} veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
 +
|voraussetzungen=* kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
 +
* für alle Personengruppen zugänglich
 +
* Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
 +
* nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
 
|webseite=https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233343.htm
 
|webseite=https://www.land-oberoesterreich.gv.at/233343.htm
 
|foerderhoehe=10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt
 
|foerderhoehe=10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt
|bundesland=Handbuch:Land Oberösterreich
+
|bundesland=Verwaltung:Land Oberösterreich
 +
|modell=Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:48 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Beschreibung

Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.

Voraussetzungen
  • kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
  • für alle Personengruppen zugänglich
  • Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
  • nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
Förderhöhe

10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt

Bundesländer