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{{Förderung
|beschreibung=Das Land Oberösterreich hat 2020 einen [https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre] veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
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|modell=Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Beauftragung eines Systemanbieters
 
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:48 Uhr

FöRDERUNG
Mikro-ÖV-Förderung Land Oberösterreich
Beschreibung

Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.

Voraussetzungen
  • kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
  • für alle Personengruppen zugänglich
  • Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
  • nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
Förderhöhe

10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt

Bundesländer