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Fördermöglichkeiten für Gemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie / SCHIG ===
 
=== Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie / SCHIG ===
  
Die [https://www.schig.com SCHIG] (Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH) fördert die Planung und Umsetzung von Bedarfsverkehrsystemen im Rahmen des Förderprogramms [https://www.schig.com/call-mikro-oev/ Mikro-ÖV-Systeme für den Nahverkehr im ländlichen Raum]. Die erste Stufe der aktuellen Ausschreibung läuft bis '''7.3.2016''', gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, Regionen, kommunalen Gesellschaften, Verkehrsverbundgesellschaften und Vereinen in folgenden Themenfeldern:
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Die [https://www.schig.com SCHIG] (Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH) fördert die Planung und Umsetzung von Bedarfsverkehrsystemen im Rahmen des Förderprogramms [https://www.schig.com/foerderungen-verkehrsfinanzierung/foerderprogramme/mikro-oev/ Mikro-ÖV-Systeme für den Nahverkehr im ländlichen Raum]. Die erste Stufe der aktuellen Ausschreibung lief bis '''7.3.2017''', gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, Regionen, kommunalen Gesellschaften, Verkehrsverbundgesellschaften und Vereinen in folgenden Themenfeldern:
 
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!Implementierung neuer Mikro-ÖV-Systeme
 
!Implementierung neuer Mikro-ÖV-Systeme

Version vom 6. Juni 2017, 06:29 Uhr


Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie / SCHIG[ ]

Die SCHIG (Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH) fördert die Planung und Umsetzung von Bedarfsverkehrsystemen im Rahmen des Förderprogramms Mikro-ÖV-Systeme für den Nahverkehr im ländlichen Raum. Die erste Stufe der aktuellen Ausschreibung lief bis 7.3.2017, gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, Regionen, kommunalen Gesellschaften, Verkehrsverbundgesellschaften und Vereinen in folgenden Themenfeldern:

Implementierung neuer Mikro-ÖV-Systeme max. 50% der Betriebskosten
1. Betriebsjahr max. 50%
2. Betriebsjahr max. 40%
3. Betriebsjahr max. 30%
Erweiterung von Mikro-ÖV-Systemen max. 50% der Betriebskosten
1. Betriebsjahr max. 50%
2. Betriebsjahr max. 40%
3. Betriebsjahr max. 30%
Innovative wirtschaftlichere Pilotregion
  • Phase 1 (max. 2 Jahre):
    max. 50% der Betriebskosten für die Testphase
    max. 30% der Begleitmaßnahmen (Planungsleistung, Kommunikation und Information)
  • Phase 2 (max. 2 Betriebsjahre)
    1. Betriebsjahr max. 40% der Betriebskosten
    2. Betriebsjahr max. 30% der Betriebskosten
Innovative technische Pilotregion
  • Phase 1 (max. 2 Jahre):
    max. 50% der Betriebskosten für die Testphase
    max. 30% der Begleitmaßnahmen (Planungsleistung, Kommunikation und Information)
  • Phase 2 (max. 2 Betriebsjahre)
    1. Betriebsjahr max. 40% der Betriebskosten
    2. Betriebsjahr max. 30% der Betriebskosten

klima:aktiv mobil[ ]

klimaaktiv fördert die Umsetzung von Projekten in Gemeinden im Bereich umweltfreundliche Mobilität mit bis zu 50% (in Abhängigkeit von der zu erwartenden CO2-Einsparung).

zu den förderbaren Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Umweltrelevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks
  • Maßnahmen zur Forcierung des Öffentlichen Verkehrs, insbesondere bedarfsorientierter Verkehr wie Gemeindebusse, Rufbusse und Anruf-Sammeltaxis
  • Maßnahmen zur Umsetzung von Informations-, Public Awareness – und Marketingkonzepten für umweltfreundliche Mobilität
  • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
  • Ausbildungs- und Schulungsprogramme
  • Informations-, Public Awareness- und Marketingkonzepte

Niederösterreich[ ]

Das Land Niederösterreich unterstützt Bedarfsverkehrsangebote im Rahmen des NÖ Nahverkehrfinanzierungsprogramms:

Anrufsammeltaxis[ ]

Im Rahmen der Förderschiene „NÖ Anrufsammeltaxi AST“ wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert, zusätzlich steht die landesweite Dispositionszentrale für bedarfsgesteuerte Verkehrssysteme für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung.

Gemeindebusse[ ]

Im Rahmen der Förderschiene „NÖ Gemeindebus“ werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.

Burgenland[ ]

Richtlinie 2015 über die Förderung von kommunalen Regionalverkehrsvorhaben[ ]

Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.

Richtlinien über Förderungen im Bereich Dorferneuerung[ ]

Darüber hinaus gibt es seit Juli 2015 auch die erhöhte Förderung aus der Dorferneuerung für die Erstellung von Gemeindekonzepten für Mikro-ÖV-Systeme (nunmehr 85% Förderung, max. 10.000 Euro) und für den Ankauf von Fahrzeugen für gemeindeeigene Mikro-ÖV-Verkehre (50% Förderung, gedeckelt mit 13.000 Euro, 15.000 Euro wenn barrierefrei). Diese erhöhte Dorferneuerungsförderung gibt es aber nur für gemeindeübergreifende Vorhaben und nach Verfügbarkeit der Mittel.

Steiermark[ ]

Das Land Steiermark hat 2017 eine Mikro-ÖV-Strategie beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht. In Abhängigkeit von der Steuerkraftquote der Gemeinde werden 20-50% der Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der Betriebskosten im Dauerbetrieb gefördert.