Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla: Unterschied zwischen den Versionen
Aus bedarfsverkehr.at
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|Zitat=*Neukirchner Jugendliche zwischen 15 bis 21 Jahren (Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener bis 26 Jahren mit Ausweis) können für Fahrten von Neukirchen oder nach Neukirchen innerhalb des Bezirkes Vöcklabruck das Taxi in Anspruch nehmen. | |Zitat=*Neukirchner Jugendliche zwischen 15 bis 21 Jahren (Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener bis 26 Jahren mit Ausweis) können für Fahrten von Neukirchen oder nach Neukirchen innerhalb des Bezirkes Vöcklabruck das Taxi in Anspruch nehmen. |
Version vom 22. Juni 2021, 14:14 Uhr
Bedarfsverkehr
Zu diesem Angebot sind nur wenige Informationen verfügbar und wir konnten es noch nicht verifizieren. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben (noch) stimmen. Bei Fehlern oder weiteren Infos freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!
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Wie funktioniert's?Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
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Wer kann das Angebot nutzen?Jugendliche
ungeprüft – Quellen: [1]
Statistik bearbeiten
Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.
- EinwohnerInnen im Bediengebiet: 2.630 (2021)
- Fläche Bediengebiet: 23,5 km² (2021)