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ASTi St. Johann: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bedarfsverkehr
 
{{Bedarfsverkehr
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|beschreibung=Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an.
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Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt.  Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.
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|HomepageCheckVorbildlich=Nein
 
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|Funktion=Beirat, Zuständig für die Gemeinde St. Johann in Tirol
 
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|tarif-anmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
 
|tarif-anmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
|vorverkauf-exklusiv=Nein
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|finanzierung-anmerkung=Der Gutschein wird um EUR 3,50 an die Berechtigten verkauft und dem Taxiunternehmen mit EUR 8,00 vergütet.
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|software-erfahrungen=wurde für uns so konfiguriert.
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|erfahrung-motivation=Mit der Einführung dieses Angebotes konnte die Schaffung eines Ortsbusses mit Fahrplan abgewendet werden. Nachteil: kann nur vom Gemeindebürger genutzt werden
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Vorteil 24/7
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|zielgruppe-motivation-checkboxes=Pendler*innen, Jugendliche, Senior*innen, Frauen, Männer
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|wirkung-oekologisch=eher gering
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|Zitate={{Zitat
 
|Zitate={{Zitat
 
|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.
 
|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.

Aktuelle Version vom 5. August 2024, 08:35 Uhr

Bedarfsverkehr

Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol bietet gemeinsam mit den St. Johanner Taxiunternehmungen Taxigutscheine an. Der Gutschein kann bei jedem heimischen Taxiunternehmen eingelöst werden. Mit einem Gutschein wird eine Fahrt (bis 4 Fahrgäste), innerhalb des festgelegten Gültigkeitsbereich, bezahlt. Gutscheine sind im 10er-Block erhältlich. Die Ausgabe ist mit 20 Stück pro Haushalt und Monat begrenzt. Die Gutscheine sind übertragbar.

  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    24/7
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 3,50 €

    Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Gemeindebürger*innen
zuletzt überprüft: vor 4 Monaten (5.8.2024)
Betrieb seit 1.6.2013
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.885 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2021)
  • Beförderungsfälle: 14.000 (2014), 19.690 (2015), 22.136 (2016), 22.713 (2017), 17.976 (2021), 27.813 (2022), 30 791 (2023)
  • Betriebskosten Herstellungskosten vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.: 136.421 (2016), 135.542 (2017), 115.048 (2021), 204.806,54 (2022), 251 287,88 (2023)
  • Fahrgeldeinnahmen: 66.408 (2016), 68.139 (2017), 60.588 (2021), 94.951 (2022), 116 677,00 (2023)
  • Beförderungsfälle je EinwohnerIn und Jahr: 0,00 (2023)
  • Modal Split Anteil der mit dem Bedarfsverkehr zurückgelegten Wege an allen Wegen der EinwohnerInnen im Bediengebiet (berechnet mit dem Durchschnittswert von 931 Wegen pro Jahr für die Bevölkerung außerhalb der Großstädte).: 0,00 % (2023)
  • Kosten je Beförderungsfall Herstellungskosten (vor Abzug von Förderungen, Fahrgeldeinnahmen, Sponsoring etc.).: 6,16 (2016), 5,97 (2017), 6,40 (2021), 7,36 (2022), 8,37 (2023)
  • Fahrgeldeinnahmen je Beförderungsfall: 3,00 (2016), 3,00 (2017), 3,37 (2021), 3,41 (2022), 3,87 (2023)
  • Kostendeckung Bezogen auf die gesamten Herstellungskosten.: 48,68 % (2016), 50,27 % (2017), 52,66 % (2021), 46,36 % (2022), 46,22 % (2023)
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