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{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene [http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html NÖ Gemeindebus]werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.
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|voraussetzungen=* gemeinnütziger Verein mit (ehrenamtlichen) Fahrer*innen
* [https://www.noe.gv.at/noe/Anstossfo_rderung_fu_r_Gemeindebusse_ab_1.1.2022_-_InfoHomep.pdf Informationen zur Fördermöglichkeit] (PDF, Link zum Originaldokument auf noe.gv.at)
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* keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs und ansässiger Personentransportunternehmen
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* Vereinsstatuten entsprechend {{blank|[https://www.noel.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html Musterstatuten]}}
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* mindestens halbjährliche Bewerbung in der Gemeindezeitung
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* keine weiteren Förderungen
 
|webseite=http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html
 
|webseite=http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Gemeindebusse.html
|foerderhoehe=50% im 1. Betriebsjahr
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|foerderhoehe=50% der Betriebskosten im 1. Betriebsjahr, bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs
|bundesland=Handbuch:Land Niederösterreich
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|bundesland=Verwaltung:Land Niederösterreich
|modell=Handbuch:Gemeindebus (NÖ)
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|modell=Handbuch:Freiwilligensystem
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|position=2
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 11. Dezember 2022, 18:12 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Gemeindebusse
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Gemeindebus werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.

Voraussetzungen
  • gemeinnütziger Verein mit (ehrenamtlichen) Fahrer*innen
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs und ansässiger Personentransportunternehmen
  • Vereinsstatuten entsprechend Musterstatuten
  • mindestens halbjährliche Bewerbung in der Gemeindezeitung
  • keine weiteren Förderungen
Förderhöhe

50% der Betriebskosten im 1. Betriebsjahr, bis zu 50% der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs

Bundesländer