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K (Textersetzung - „Handbuch:Direkte Beauftragung“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens“)
 
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{{Förderung
|beschreibung=Das Land Vorarlberg hat 2019 eine [https://vorarlberg.at/documents/302033/472144/Richtlinie+%C3%96PNV-F%C3%B6rderung+2019.pdf/c27e92f5-1368-5e42-bc25-d2e1bd6a7c9f?t=1616163844276 Richtlinie für die Förderung von kommunalen und regionalen Nahverkehrsvorhaben] veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
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|beschreibung=Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:43 Uhr

FöRDERUNG
Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben Land Vorarlberg
Beschreibung

Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.

Voraussetzungen
  • sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
  • der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe

25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)

Bundesländer