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K (Textersetzung - „Handbuch:Direkte Beauftragung“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens“)
 
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{{Förderung
|beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des {{blank|[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]}} enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
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|beschreibung=Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des {{blank|[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]}} enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
  
 
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at]
 
Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at]
 
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|webseite=https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/verkehr/verkehrsplanung/mobil/Mobilitaetsprogramm/FRL_Mobilitaetsprogramm_2022-2030.pdf
|foerderhoehe=bis zu 50%
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|foerderhoehe=Bis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.
|bundesland=Handbuch:Land Tirol
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|bundesland=Verwaltung:Land Tirol
|modell=Handbuch:Direkte Beauftragung; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb
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|bundesfoerderung=Nein
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|modell=Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens; Handbuch:Freiwilligensystem; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb
 
}}
 
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:43 Uhr

FöRDERUNG
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.

Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.at

Förderhöhe

Bis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.

Bundesländer