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K (Textersetzung - „Handbuch:Direkte Beauftragung“ durch „Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens“)
 
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|beschreibung=Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.
 
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|voraussetzungen=* sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
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|modell=Handbuch:Beauftragung eines Transportunternehmens; Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb; Handbuch:Rufbus
 
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Aktuelle Version vom 12. Dezember 2022, 11:43 Uhr

FöRDERUNG
Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben Land Vorarlberg
Beschreibung

Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.

Voraussetzungen
  • sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
  • der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
Förderhöhe

25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)

Bundesländer