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Fördermöglichkeiten für Gemeinden: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Klima- und Energiefonds ===
 
=== Klima- und Energiefonds ===

Version vom 16. Dezember 2014, 09:43 Uhr


Klima- und Energiefonds[ ]

Der Klima- und Energiefonds fördert die Planung und Umsetzung von Bedarfsverkehrsystemen im Rahmen des Förderprogramms Mikro-ÖV Systeme im ländlichen Raum. Die 4. Ausschreibung lief bis 13.10.2014, gefördert werden Projekte von Gebietskörperschaften, Regionen, kommunalen Gesellschaften und Vereinen in folgenden Themenfeldern:

Implementierung neuer Mikro-ÖV-Systeme max. 50% der Betriebskosten
1. Betriebsjahr 50%
2. Betriebsjahr 40%
3. Betriebsjahr 30%
min. 5.000,– Euro (exkl. Bonus)
Erweiterung bestehender Mikro-ÖV-Angebote max. 50% der Betriebskosten
1. Betriebsjahr 50%
2. Betriebsjahr 40%
3. Betriebsjahr 30%
min. 5.000,– Euro (exkl. Bonus)
Grundlagenarbeiten 75% der Gesamtnettokosten max. 40.000,– Euro

klima:aktiv mobil[ ]

klimaaktiv fördert die Umsetzung von Projekten in Gemeinden im Bereich umweltfreundliche Mobilität mit bis zu 50% (in Abhängigkeit von der zu erwartenden CO2-Einsparung).

zu den förderbaren Maßnahmen gehören beispielsweise:

  • Umweltrelevante Umstellungen von Transportsystemen und Fuhrparks
  • Maßnahmen zur Forcierung des Öffentlichen Verkehrs, insbesondere bedarfsorientierter Verkehr wie Gemeindebusse, Rufbusse und Anruf-Sammeltaxis
  • Maßnahmen zur Umsetzung von Informations-, Public Awareness – und Marketingkonzepten für umweltfreundliche Mobilität
  • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte
  • Ausbildungs- und Schulungsprogramme
  • Informations-, Public Awareness- und Marketingkonzepte

Niederösterreich[ ]

Das Land Niederösterreich unterstützt Bedarfsverkehrsangebote im Rahmen des NÖ Nahverkehrfinanzierungsprogramms:

Anrufsammeltaxis[ ]

Im Rahmen der Förderschiene „NÖ Anrufsammeltaxi AST“ wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert, zusätzlich steht die landesweite Dispositionszentrale für bedarfsgesteuerte Verkehrssysteme für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung.

Gemeindebusse[ ]

Im Rahmen der Förderschiene „NÖ Gemeindebus“ werden Systeme unterstützt, die von einem Verein mit meist ehrenamtlichen LenkerInnen betrieben werden und ausschließlich Vereinsmitglieder befördern. Gefördert wird die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges welches maximal neun Sitze aufweist und mit B-Führerschein gelenkt werden darf. Bei Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb werden 40% der Fahrzeugkosten, bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sogar 50% der Anschaffungskosten gefördert. Die Förderung ist sowohl auf Neufahrzeuge als auch auf Gebrauchtwagen anwendbar.

Burgenland[ ]

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung für Konzepte (max 5.000,- Euro) und Investitionen (max. 8.000,- Euro) und basierend auf der Richtlinie über die „Förderung kommunaler Regionalverkehrsvorhaben“ für den laufenden Betrieb (max. 8.000,- Euro, abhängig von der Bedarfskategorie der Gemeinde).