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ASTi St. Johann: Unterschied zwischen den Versionen

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|tarif-anmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
 
|tarif-anmerkungen=Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.
 
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|Zitate={{Zitat
 
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|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.
 
|Zitat=Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.
|Quelle=[http://www.meinbezirk.at/kitzbuehel/chronik/sammeltaxi-soll-fortgesetzt-werden-d796718.html Meinbezirk 24.12.2013]
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Sind mehrere Personen gemeinsam zu befördern, benötigen sie insgesamt nur einen Taxivoucher. Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrerer dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke.
 
Sind mehrere Personen gemeinsam zu befördern, benötigen sie insgesamt nur einen Taxivoucher. Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrerer dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke.
 
Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.
 
Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.
|Quelle=http://www.treffpunkt-stjohann.at/Treffpunkt-St.-Johann-in-Tirol-Anrufsammeltaxi_pid,25833,type,firmeninfo.html
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In der Marktgemeinde wurden über 7260 Gutscheine, sogenannte Voucher, zum Einzelpreis von 3,30 Euro an die Bürger verkauft.
 
In der Marktgemeinde wurden über 7260 Gutscheine, sogenannte Voucher, zum Einzelpreis von 3,30 Euro an die Bürger verkauft.
|Quelle=[http://www.tt.com/panorama/gesellschaft/7871421-91/st.johanner-sammeltaxi-nimmt-erneut-fahrt-auf.csp Tiroler Tageszeitung 11.2.2014]
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Version vom 21. Mai 2022, 01:57 Uhr

Bedarfsverkehr
Dieses Angebot wurde zuletzt am 16.3.2022 von uns aktualisiert. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben noch stimmen. Bei Fehlern freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!
  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    24/7
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?

  • Wie viel kostet das Angebot?
    Einzelticket: 3 €

    Die Fahrkarten sind in den Amtszeiten im Gemeindeamt 2. Stock Gemeindekasse (barrierefrei erreichbar) käuflich erhältlich. Voraussetzung zum Ticketkauf ist ein Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol. 10 Tickets ist die Mindestkaufmenge.

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Gemeindebürger*innen
zuletzt überprüft: vor 3 Jahren (16.3.2022)
Betrieb seit 1.6.2013
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.885 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2021)
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