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Version vom 4. November 2022, 15:55 Uhr
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?
Die Kostendeckung jener Bedarfsverkehre, für die Zahlen verfügbar sind, ist sehr unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen null und annähernd 100%, der Durchschnitt bei rund 28%. Jede Fahrt eines Bedarfverkehrs muss subventioniert werden. Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können. Dessen Kosten sind größtenteils eher unsichtbar. Grundsätzlich gilt eine Entscheidung zu treffen, ob Tickets digital und/oder analog gekauft werden können. Im Idealfall gibt es beide Möglichkeit. In einigen Gemeinden wird der analoge Ticketverkauf über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Für den digitalen Ticketverkauf gibt es bereits Systeme, die Gemeinden bei dieser Angelegenheit unterstützen können (siehe [Systemanbieter]).
Textstruktur: Nutzer*innenpersepktive vor Gemeindeperspektive (erst, was der Preis für die Fahrgäste bedeutet), Referenz auf unsere Zahlen bei Kostendeckung (Tobias aus Erhebung)Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50. |
Soll der Tarif in den Verbund integriert sein?
Bedarfsverkehr wird als ein Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen. Die Ticketnutzung bei Umstieg zwischen Bearfsverkehr und Linienverkehr ist einfach und unkompliziert.
Soll ein Komfortzuschlag zum regulären Öffi-Ticket verlangt werden?
Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-. |
Sollen Zeitkarten und das Klimaticket anerkannt werden?
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt. |