Jugendtaxi Neukirchen/Vöckla: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 6. März 2014, 11:03 Uhr
- Neukirchner Jugendliche zwischen 15 bis 21 Jahren (Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener bis 26 Jahren mit Ausweis) können für Fahrten von Neukirchen oder nach Neukirchen innerhalb des Bezirkes Vöcklabruck das Taxi in Anspruch nehmen.
- Es wird max. 1 Gutschein pro Woche und Person durch das Gemeindeamt Neukirchen an der Vöckla ausgestellt.
- Die Abholung kann quartalsweise erfolgen (max. 13 Gutscheine pro Ausfolgung) und muss persönlich oder von Familienmitgliedern erfolgen.
- Für jeden Gutschein ist bei Abholung ein Selbstbehalt von € 2,-- zu bezahlen.
- Der Gutschein hat einen Gesamtwert in der Höhe von € 5,-- und wird dieser Wert vom Gemeindeamt dem Taxiunternehmen refundiert.
- Die Mindestregelungen des Landes sind einzuhalten wonach nur Fahrten an Wochenenden (Freitag abends bis Sonntag morgens), an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen und für Fahrten zum u. vom Kellerbier (Juni bis August) in Zipf durchgeführt werden dürfen.
- Wenn möglich sollen von den Jugendlichen Sammelstellen vereinbart und Fahrgemeinschaften gebildet werden.
- Falls Unregelmäßigkeiten auftreten oder Missbrauch betrieben wird, wird die Aktion Jugendtaxi eingestellt.
- Falls es vom Land keine Förderung (derzeit 50 %) mehr gibt wird die Aktion eingestellt.