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{{Förderung
 
{{Förderung
|beschreibung=Im Rahmen der Förderschiene „{{blank|[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]}}“ wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert, zusätzlich steht die landesweite {{blank|[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/Dispositionszentrale_AST-Rufbusse.html Dispositionszentrale für bedarfsgesteuerte Verkehrssysteme]}} für die Gemeinden kostenlos zur Verfügung.
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* {{blank|[https://www.noe.gv.at/noe/FOeRDERINFO_NOe_Anrufsammeltaxis.V03.22_(1).pdf Information zur Fördermöglichkeit]}} (PDF, Link zum Originaldokument auf noe.gv.at)
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* {{blank|[https://www.noe.gv.at/noe/FOeRDERINFO_NOe_Anrufsammeltaxis.V03.22_(1).pdf Information zur Fördermöglichkeit]}}
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* in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
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* keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
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* in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
 
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|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten
 
|foerderhoehe=30-40% der effektiven Betriebskosten

Version vom 30. November 2022, 13:41 Uhr

FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene „NÖ Anrufsammeltaxi AST“ wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.

Voraussetzungen
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe

30-40% der effektiven Betriebskosten

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Modelle

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