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Jugendtaxi Pettenbach: Unterschied zwischen den Versionen

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** Die Jugendtaxi-Ausweise können während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 8:00 - 12:30 und Di. 14:00 - 18:00 Uhr) in der Bürgerservicestelle abgeholt werden.
 
** Die Jugendtaxi-Ausweise können während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 8:00 - 12:30 und Di. 14:00 - 18:00 Uhr) in der Bürgerservicestelle abgeholt werden.
  
'''Richtlinien Jugendtaxi Pettenbach'''
 
  
* Folgende Richtlinien gelten für Fahrten mit dem Jugendtaxi und sind sowohl von den in Anspruch nehmenden Jugendlichen, als auch vom Taxiunternehmer bzw. Chauffeur einzuhalten.
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Richtlinien Jugendtaxi Pettenbach
** Anspruchsberechtigte Personen:  
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Folgende Richtlinien gelten für Fahrten mit dem Jugendtaxi und sind sowohl von den in Anspruch nehmenden Jugendlichen, als auch vom Taxiunternehmer bzw. Chauffeur einzuhalten.
Berechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag bis zum 20. Geburtstag; sowie Studenten, Schüler, Präsenz-, Zivildiener und Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis für diesen Zeitraum, bis maximal zum 25. Geburtstag. Das Jugendtaxi gilt ausschließlich für Jugendliche, die in der Marktgemeinde Pettenbach ihren Wohnsitz haben.
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* Anspruchsberechtigte Personen:  
** Jugendtaxiausweis:  
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**Berechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag bis zum 20. Geburtstag; sowie Studenten, Schüler, Präsenz-, Zivildiener und Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis für diesen Zeitraum, bis maximal zum 25. Geburtstag. Das Jugendtaxi gilt ausschließlich für Jugendliche, die in der Marktgemeinde Pettenbach ihren Wohnsitz haben.
Jeder Benutzer des Jugendtaxis muss sich bei der Marktgemeinde Pettenbach einen Jugendtaxiausweis mit Lichtbild ausstellen lassen. Fälschung und Manipulation des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt. Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen kann der Jugendtaxiausweis eingezogen werden. Der Jugendtaxiausweis ist dem Fahrer bei jeder Fahrt beim Einsteigen unaufgefordert vorzuweisen. Auf Verlangen ist dem Fahrer des Weiteren ein entsprechender Ausweis (Lehrlings-, Schülerausweis, …) vorzulegen.
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* Jugendtaxiausweis:  
** Betriebszeiten:  
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**Jeder Benutzer des Jugendtaxis muss sich bei der Marktgemeinde Pettenbach einen Jugendtaxiausweis mit Lichtbild ausstellen lassen. Fälschung und Manipulation des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt. Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen kann der Jugendtaxiausweis eingezogen werden. Der Jugendtaxiausweis ist dem Fahrer bei jeder Fahrt beim Einsteigen unaufgefordert vorzuweisen. Auf Verlangen ist dem Fahrer des Weiteren ein entsprechender Ausweis (Lehrlings-, Schülerausweis, …) vorzulegen.
Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag und Samstag sowie auf den Tag vor einem Feiertag zwischen 19:00 und 5:00 Uhr beschränkt. Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern. Jeder Ausweisbesitzer darf Personen im Jugendtaxi zu den gleichen Bedingungen mitnehmen. Ausstiegsstelle ist jedoch ausschließlich die Adresse des Ausweisbesitzers.
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* Betriebszeiten:  
** Einsatzbereich des geförderten Jugendtaxis:  
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**Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag und Samstag sowie auf den Tag vor einem Feiertag zwischen 19:00 und 5:00 Uhr beschränkt. Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern. Jeder Ausweisbesitzer darf Personen im Jugendtaxi zu den gleichen Bedingungen mitnehmen. Ausstiegsstelle ist jedoch ausschließlich die Adresse des Ausweisbesitzers.
Als Jugendtaxi-Fahrten gelten Fahrten in folgendem Einsatzbereich: Einstiegsstelle für die Hinfahrt ist der Parkplatz beim Jugendzentrum Pettenbach. Bei der Heimfahrt muss die Ausstiegsstelle der Adresse des Ausweisbesitzers entsprechen. Der geförderte Einsatzbereich des Jugendtaxis erstreckt sich bis zu den Grenzen der Nachbargemeinden von Pettenbach. Das Jugendtaxi kann auch für Fahrziele außerhalb des geförderten Einsatzbereichs verwendet werden, dann ist allerdings der volle, nicht geförderte Taxitarif von den Jugendlichen selbst zu entrichten.
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* Einsatzbereich des geförderten Jugendtaxis:  
** Kosten:  
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**Als Jugendtaxi-Fahrten gelten Fahrten in folgendem Einsatzbereich: Einstiegsstelle für die Hinfahrt ist der Parkplatz beim Jugendzentrum Pettenbach. Bei der Heimfahrt muss die Ausstiegsstelle der Adresse des Ausweisbesitzers entsprechen. Der geförderte Einsatzbereich des Jugendtaxis erstreckt sich bis zu den Grenzen der Nachbargemeinden von Pettenbach. Das Jugendtaxi kann auch für Fahrziele außerhalb des geförderten Einsatzbereichs verwendet werden, dann ist allerdings der volle, nicht geförderte Taxitarif von den Jugendlichen selbst zu entrichten.
Für jede Fahrt innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Pettenbach sind pro Fahrzeug 5,00 € in bar zu bezahlen. Dies gilt für Fahrten bis zur Wohnadresse, egal welcher Siedlung und Ortschaft. Für Fahrten in die angrenzenden Gemeinden (Eberstalzell, Inzersdorf im Kremstal, Ried im Traunkreis, Scharnstein, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg, Vorchdorf und Wartberg an der Krems) sind pro Fahrzeug 11,00 € in bar zu bezahlen; ebenso für Fahrten von einer angrenzenden Gemeinde in die Marktgemeinde Pettenbach zur Wohnadresse. Fahrten, die nicht vom Jugendzentrum Pettenbach zu einem Ziel oder von einem Ziel zur Wohnadresse führen, sind nicht als Jugendtaxi-Fahrten zu zählen. Die Kosten sind in diesem Fall vollständig vom Benutzer selbst zu entrichten. Anfallende Kosten bei Fahrten zu auswärtigen Zielen sind zu den unternehmensüblichen Tarifen ebenfalls gänzlich vom Benutzer selbst zu entrichten.
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* Kosten:  
** 'Projektdauer:  
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**Für jede Fahrt innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Pettenbach sind pro Fahrzeug 5,00 € in bar zu bezahlen. Dies gilt für Fahrten bis zur Wohnadresse, egal welcher Siedlung und Ortschaft. Für Fahrten in die angrenzenden Gemeinden (Eberstalzell, Inzersdorf im Kremstal, Ried im Traunkreis, Scharnstein, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg, Vorchdorf und Wartberg an der Krems) sind pro Fahrzeug 11,00 € in bar zu bezahlen; ebenso für Fahrten von einer angrenzenden Gemeinde in die Marktgemeinde Pettenbach zur Wohnadresse. Fahrten, die nicht vom Jugendzentrum Pettenbach zu einem Ziel oder von einem Ziel zur Wohnadresse führen, sind nicht als Jugendtaxi-Fahrten zu zählen. Die Kosten sind in diesem Fall vollständig vom Benutzer selbst zu entrichten. Anfallende Kosten bei Fahrten zu auswärtigen Zielen sind zu den unternehmensüblichen Tarifen ebenfalls gänzlich vom Benutzer selbst zu entrichten.
Das Projekt Jugendtaxi wird bis auf Widerruf durchgeführt.
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*Projektdauer:  
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**Das Projekt Jugendtaxi wird bis auf Widerruf durchgeführt.
  
 
Das Jugendtaxi soll keine Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.
 
Das Jugendtaxi soll keine Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

Aktuelle Version vom 11. September 2024, 12:15 Uhr

Bedarfsverkehr

Die ermäßigte Beförderung ist mit dem von der Marktgemeinde Pettenbach ausgestellten Jugendtaxiausweis und in Verbindung mit dem Taxiunternehmen „Wiedls Taxi GmbH“ möglich.

Telefonnummer Jugendtaxi: 0699/18 24 62 16

  • Jugendtaxi-Ausweise
    • Neuausstellungen müssen persönlich beantragt werden! Die Formulare erhalten Sie in der Bürgerservicestelle oder mittels Download „Jugendtaxiausweis Ansuchen“ am Ende der Seite.
    • Die Jugendtaxi-Ausweise können während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 8:00 - 12:30 und Di. 14:00 - 18:00 Uhr) in der Bürgerservicestelle abgeholt werden.


Richtlinien Jugendtaxi Pettenbach Folgende Richtlinien gelten für Fahrten mit dem Jugendtaxi und sind sowohl von den in Anspruch nehmenden Jugendlichen, als auch vom Taxiunternehmer bzw. Chauffeur einzuhalten.

  • Anspruchsberechtigte Personen:
    • Berechtigt sind alle Jugendlichen ab dem 15. Geburtstag bis zum 20. Geburtstag; sowie Studenten, Schüler, Präsenz-, Zivildiener und Lehrlinge mit entsprechendem Nachweis für diesen Zeitraum, bis maximal zum 25. Geburtstag. Das Jugendtaxi gilt ausschließlich für Jugendliche, die in der Marktgemeinde Pettenbach ihren Wohnsitz haben.
  • Jugendtaxiausweis:
    • Jeder Benutzer des Jugendtaxis muss sich bei der Marktgemeinde Pettenbach einen Jugendtaxiausweis mit Lichtbild ausstellen lassen. Fälschung und Manipulation des Jugendtaxiausweises sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt. Bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbestimmungen kann der Jugendtaxiausweis eingezogen werden. Der Jugendtaxiausweis ist dem Fahrer bei jeder Fahrt beim Einsteigen unaufgefordert vorzuweisen. Auf Verlangen ist dem Fahrer des Weiteren ein entsprechender Ausweis (Lehrlings-, Schülerausweis, …) vorzulegen.
  • Betriebszeiten:
    • Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag und Samstag sowie auf den Tag vor einem Feiertag zwischen 19:00 und 5:00 Uhr beschränkt. Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern. Jeder Ausweisbesitzer darf Personen im Jugendtaxi zu den gleichen Bedingungen mitnehmen. Ausstiegsstelle ist jedoch ausschließlich die Adresse des Ausweisbesitzers.
  • Einsatzbereich des geförderten Jugendtaxis:
    • Als Jugendtaxi-Fahrten gelten Fahrten in folgendem Einsatzbereich: Einstiegsstelle für die Hinfahrt ist der Parkplatz beim Jugendzentrum Pettenbach. Bei der Heimfahrt muss die Ausstiegsstelle der Adresse des Ausweisbesitzers entsprechen. Der geförderte Einsatzbereich des Jugendtaxis erstreckt sich bis zu den Grenzen der Nachbargemeinden von Pettenbach. Das Jugendtaxi kann auch für Fahrziele außerhalb des geförderten Einsatzbereichs verwendet werden, dann ist allerdings der volle, nicht geförderte Taxitarif von den Jugendlichen selbst zu entrichten.
  • Kosten:
    • Für jede Fahrt innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Pettenbach sind pro Fahrzeug 5,00 € in bar zu bezahlen. Dies gilt für Fahrten bis zur Wohnadresse, egal welcher Siedlung und Ortschaft. Für Fahrten in die angrenzenden Gemeinden (Eberstalzell, Inzersdorf im Kremstal, Ried im Traunkreis, Scharnstein, Schlierbach, Steinbach am Ziehberg, Vorchdorf und Wartberg an der Krems) sind pro Fahrzeug 11,00 € in bar zu bezahlen; ebenso für Fahrten von einer angrenzenden Gemeinde in die Marktgemeinde Pettenbach zur Wohnadresse. Fahrten, die nicht vom Jugendzentrum Pettenbach zu einem Ziel oder von einem Ziel zur Wohnadresse führen, sind nicht als Jugendtaxi-Fahrten zu zählen. Die Kosten sind in diesem Fall vollständig vom Benutzer selbst zu entrichten. Anfallende Kosten bei Fahrten zu auswärtigen Zielen sind zu den unternehmensüblichen Tarifen ebenfalls gänzlich vom Benutzer selbst zu entrichten.
  • Projektdauer:
    • Das Projekt Jugendtaxi wird bis auf Widerruf durchgeführt.

Das Jugendtaxi soll keine Aufforderung zum Alkoholkonsum sein. Mit dem Jugendtaxi wird eine Möglichkeit geboten, dass Jugendliche sicher im Straßenverkehr unterwegs sind. Letztlich liegt jedoch die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.

  • Wie funktioniert's?
  • Wann steht das Angebot zur Verfügung?
    Die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag und Samstag, sowie auf den Tag vor einem Feiertag, zwischen 19:00 und 5:00 Uhr beschränkt. Bei Bedarf ist das Taxi telefonisch zu ordern.
  • Wo steht das Angebot zur Verfügung?
    Pettenbach (Oberösterreich)

  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Jugendliche
zuletzt überprüft: vor 9 Tagen (11.9.2024)
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 5.411 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 54,7 km² (2021)


„Fehler im Ausdruck: Unerwarteter Operator “ ist keine Zahl.




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