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City-Taxi Enns: Unterschied zwischen den Versionen

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|Beförderungsfälle=22000/2012/Gemeinde Enns
 
|Beförderungsfälle=22000/2012/Gemeinde Enns
 
|Betriebskosten=50000
 
|Betriebskosten=50000
|Betriebsform=Citytaxi
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|Betriebsform=Betriebsform:Citytaxi
 
|Betriebszeiten=*Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 
|Betriebszeiten=*Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr
 
*Samstag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)
 
*Samstag von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr (ausgenommen Feiertage)

Version vom 20. September 2014, 22:12 Uhr

Vorlage:Mikro-ÖV-System

Berechtigt für den Bezug von City-Taxi Fahrscheinen sind Personen mit Hauptwohnsitz in Enns.

Kosten: Fahrpreis: € 6,05, Zuschuss der Stadtgemeinde Enns € 2,55, Abgabepreis € 3,50

Die Fahrscheine gelten ausschließlich für die Beförderung im Gemeindegebiet Enns. Ein Transport in andere Gemeindegebiete ist mit einem City-Taxi-Fahrschein der Stadtgemeinde Enns nicht zulässig.

Bei gemeinsamen Fahrten mehrerer Personen (gleiche Einstiegstelle und Ausstiegstelle) ist nur ein Fahrschein abzugeben.

enns.at


Wie groß ist der Bedarf? Lässt sich eine ungefähre Zahl der jährlichen Beförderungsfälle nennen?

Im Jahr 2012 hatten wir ca. 22.205 Taxifahrten im Rahmen des City-Taxi.

Wer trägt die Kosten für den Subventionsbeitrag? Wie hoch ist der Anteil, den die Stadtgemeinde Enns selbst zu tragen hat?

Eine City-Taxi-Fahrt kostet € 6,05

Von den Ennser Bürgern sind € 3,50/Fahrt zu bezahlen, die Gemeinde bezahlt den Rest von € 2,55.

Wird diese Lösung als ausreichend gesehen, um die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen? Gab oder gibt es Überlegungen für die Umsetzung alternativer Formen von Öffentlichem Verkehr (z.B. Stadtbus)?

- unbeantwortet -

Wie groß ist das Interesse am neu eingeführten Jugendtaxi (sofern sich darüber schon eine Aussage treffen lässt) und wie funktioniert dieses Modell genau?

Zur Zeit gibt es ca. 60 gültige Jugendtaxiausweise.

Modell: JUGENDTAXI:

Das Jugendtaxi steht den Anspruchsberechtigten für Fahrten an Wochenenden (Freitag bis Sonntag) und an Werktagen vor einem gesetzlichen Feiertag in der Zeit von 18.00 Uhr bis 05.00 Uhr im Umkreis von 30 km zur Verfügung.

Anspruchsberechtigt sind Jugendliche und junge Erwachsene vom 14. bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres sowie Studenten, Grundwehr- und Zivildiener bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Enns.

Der dafür notwendige Jugendtaxi-Ausweis ist kostenlos und wird beim Stadtamt Enns (Bürgerservice) ausgestellt.

  • Foto – wird vom Stadtamt gemacht
  • bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am Antrag
  • gültig 2 Jahre, danach verlängern lassen.
  • unabhängig vom Datum der Ausstellung endet die Gültigkeit mit Vollendung des 20. Lebensjahres bzw. mit Ende des Grundwehr- oder Zivildienstes oder nach Ablauf des Studentenausweises.

Zur Benützung des Jugendtaxis ist der Erwerb von „Kilometerschecks“ erforderlich. Ein Kilometerscheck hat eine Wert von € 3,00. Jährlich können maximal 20 Kilometerschecks käuflich erworben werden, wobei der Anspruchsberechtigte von der Stadtgemeinde Enns die gleiche Anzahl der erworben Kilometerschecks gratis erhält. Die Kilometerschecks gelten nur in Verbindung mit dem Jugendtaxiausweis und sind nicht übertragbar.

Anfragebeantwortung Mai 2013