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Brandl/VCÖ Kostendeckungsgrad ÖV Gesamtkosten österreichweit bei 40%, Mikro-ÖV ländlicher Raum 15%
 
Brandl/VCÖ Kostendeckungsgrad ÖV Gesamtkosten österreichweit bei 40%, Mikro-ÖV ländlicher Raum 15%
 
|frage=Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?
 
|frage=Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?
|einleitung=Ticketpreise sind eine wichtige Einnahmequelle für Bedarfsverkehre. Sie können die Kosten aber nie decken und haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
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|einleitung=Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.
|ueberblick=Die Kostendeckung jener Bedarfsverkehre, für die Zahlen verfügbar sind, ist sehr unterschiedlich. Die Spanne liegt zwischen null und annähernd 100%, der Durchschnitt bei rund 28%. Jede Fahrt eines Bedarfverkehrs muss subventioniert werden. Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können. Dessen Kosten sind größtenteils eher unsichtbar.
 
Grundsätzlich gilt eine Entscheidung zu treffen, ob Tickets digital und/oder analog gekauft werden können. Im Idealfall gibt es beide Möglichkeit.
 
In einigen Gemeinden wird der analoge Ticketverkauf über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Für den digitalen Ticketverkauf gibt es bereits Systeme, die Gemeinden bei dieser Angelegenheit unterstützen können (siehe [Systemanbieter]).
 
  
Textstruktur: Nutzer*innenpersepktive vor Gemeindeperspektive (erst, was der Preis für die Fahrgäste bedeutet), Referenz auf unsere Zahlen bei Kostendeckung (Tobias aus Erhebung)
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Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.
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|ueberblick=Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können.
  
 
Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch {{semorg-themen-verweis|kosten}}.
 
Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch {{semorg-themen-verweis|kosten}}.
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Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine {{bv|[[Auswertung zur Kostendeckung bei bestehenden Bedarfsverkehren]]}}.
 
|fragen={{semorg-handbuch-thema-frage
 
|fragen={{semorg-handbuch-thema-frage
 
|frage=Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?
 
|frage=Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?
|beschreibung=Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
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|beschreibung=Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo nur unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel=Gmoabus Purbach
 
|beispiel-beschreibung=Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.
 
|beispiel-beschreibung=Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
 
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
|frage=Soll ein Komfortzuschlag zum regulären Öffi-Ticket verlangt werden?
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|frage=Sollen Zeitkarten des Verkehrsverbunds und das Klimaticket anerkannt werden?
|beschreibung=Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein Komfortzuschlag zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügt ein Fahrgast bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.
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|beschreibung=Insbesondere für Angebot mit ökologischer Zielsetzung, bei denen die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr für den Bedarfsverkehr eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eine Anerkennung von Verbundfahrkarten von großer Bedeutung (siehe auch {{semorg-themen-verweis|integration}}).
|beispiel=Postbus Shuttle Zukunftsraum Donau Gusen
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|beispiel-beschreibung=Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-.
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Die Anerkennung von Verbundfahrkarten kann auch einseitig durch die Betreiber*innen erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.
}}{{semorg-handbuch-thema-frage
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|frage=Sollen Zeitkarten und das Klimaticket anerkannt werden?
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Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein '''Komfortzuschlag''' zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügt ein Fahrgast bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.
|beschreibung=Nutzer*innen von Zeitkarten können ihre Fahrtkosten besser kalkulieren, da keine weiteren Kosten hinzukommen. Außerdem werden Zeitkarten attraktiver, da sie mehr Angebote abdecken. Der Verkauf von längerfristigen Zeitkarten ermöglicht zudem eine zuverlässigere Budgetkalkulation.  
 
  
Die Anerkennung kann einseitig erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.
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Um Bedarfsverkehr als Zubringer zu stärken, kann es sinnvoll sein, Fahrten zu/von ÖV-Haltestellen vergünstigt oder sogar kostenlos anzubieten.
  
 
{{semorg-handbuch-beispiel-show
 
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|beispiel=VOR Flex Melk
 
|beispiel=VOR Flex Melk
 
|beispiel-beschreibung=VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
 
|beispiel-beschreibung=VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
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|beispiel-beschreibung=Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-.
 
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|beispiel=GMeinBus Trofaiach
 
|beispiel=GMeinBus Trofaiach
 
|beispiel-beschreibung=Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.
 
|beispiel-beschreibung=Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.
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|frage=Sollen Monats- oder Jahreskarten ausgegeben werden?
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|beschreibung=Da jede Fahrt mit dem Bedarfsverkehr Kosten verursacht und eine Konkurrenzierung der aktiven Mobilität (zu Fuß gehen und Fahrrad fahren) vermieden werden soll, ist die Einführung von Zeitkarten gut abzuwägen. Zur Förderung der Zubringer-Funktion des Bedarfsverkehrs könnte es jedoch zum Beispiel eine Jahreskarte für Pendler*innen geben, die nur für Fahrten zum/vom Bahnhof genutzt werden kann.
 
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Version vom 6. Dezember 2022, 16:47 Uhr

Tarifgestaltung:
Wie viel soll die Fahrt mit dem Bedarfsverkehr kosten?

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Fahrgeldeinnahmen sind ein wichtiger Teil der Finanzierung von Bedarfsverkehren, können in der Regel die Kosten aber bei weitem nicht decken. Sie haben starken Einfluss darauf, wie das Angebot von Nutzer*innen wahr- und angenommen wird.

Damit Bedarfsverkehr noch stärker als Teil des öffentlichen Verkehrs wahrgenommen wird, empfiehlt sich in der Regel die Integration in den Tarif des Verkehrsverbunds. Bei Angeboten, bei denen die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht, kann gegebenenfalls auch ein noch günstigerer Tarif zur Anwendung kommen.

Für diejenigen, für die der Bedarfsverkehr die Mobilitätsgrundbedürfnisse absichert, darf der Preis keine Hürde sein. Um die Nutzer*innengruppe zu erweitern und möglichst viele Fahrten vom privaten PKW auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, muss der Fahrtpreis des Bedarfsverkehr mit dem Auto, dass direkt vor der Tür steht, konkurrieren können.

Zum Beitrag der Fahrgeldeinnahmen zur Finanzierung von Angeboten siehe auch Betriebskosten.

Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Auswertung zur Kostendeckung bei bestehenden Bedarfsverkehren.

Steht aufgrund sozialer Ziele ein möglichst günstiger Ticketpreis im Vordergrund?

Wenn die Sorge besteht, dass ein zu hoher Fahrpreis für die primäre Zielgruppe ein Hindernis darstellen könnte, kann der Fahrtpreis auch völlig unabhängig vom Tarif des öffentlichen Verkehrs festgelegt werden. Zu erwägen ist dabei, ob ein gestaffeltes Tarifsystem Sinn macht, wo nur unter festgelegten Voraussetzungen eine Ermäßigung gewährt wird.
Eine Fahrt mit dem Gmoabus kostet die Nutzer*innen nur € 1,50.

Sollen Zeitkarten des Verkehrsverbunds und das Klimaticket anerkannt werden?

Insbesondere für Angebot mit ökologischer Zielsetzung, bei denen die Zubringerfunktion zum öffentlichen Verkehr für den Bedarfsverkehr eine ganz wichtige Rolle spielt, ist eine Anerkennung von Verbundfahrkarten von großer Bedeutung (siehe auch Integration).

Die Anerkennung von Verbundfahrkarten kann auch einseitig durch die Betreiber*innen erfolgen. Soll der Einnahmenentgang zumindest teilweise durch den Verbund ersetzt werden, sind mit diesem Verhandlungen zu führen.

Da der Bedarfsverkehr eine im Vergleich zum Linienverkehr höhere Qualität bietet und jede Fahrt zusätzliche Kosten verursacht, lässt sich ein Komfortzuschlag zum Verbundtarif gut argumentieren. Verfügt ein Fahrgast bereits über ein gültiges Verbundticket, ist dann nur der Komfortzuschlag zu entrichten.

Um Bedarfsverkehr als Zubringer zu stärken, kann es sinnvoll sein, Fahrten zu/von ÖV-Haltestellen vergünstigt oder sogar kostenlos anzubieten.

VOR Flex fährt ohne Komfortzuschlag zum Verbundtarif. Mit einer Zeitkarte des Verbunds oder dem Klimaticket kann das Angebot ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.
Wer eine gültige Öffi-Karte oder ein Klimaticket besitzt, zahlt bei der Benutzung des Postbus Shuttle nur einen Komfortzuschlag von € 1,- oder € 2,-.
Das Klimaticket wird im gMeinBus als Fahrkarte anerkannt.

Sollen Monats- oder Jahreskarten ausgegeben werden?

Da jede Fahrt mit dem Bedarfsverkehr Kosten verursacht und eine Konkurrenzierung der aktiven Mobilität (zu Fuß gehen und Fahrrad fahren) vermieden werden soll, ist die Einführung von Zeitkarten gut abzuwägen. Zur Förderung der Zubringer-Funktion des Bedarfsverkehrs könnte es jedoch zum Beispiel eine Jahreskarte für Pendler*innen geben, die nur für Fahrten zum/vom Bahnhof genutzt werden kann.