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Version vom 25. Februar 2025, 08:54 Uhr
Aufbauend auf der Mikro-ÖV-Strategie des Landes Kärnten wurden Förderrichtlinien für Bestandsprojekte und neue Angebote erstellt. Für neue Systeme ist sowohl die Planung als auch der Betrieb förderbar.
Geförderte Projekte müssen diskriminierungsfrei (für jedermann zugänglich) und ganzjährig zumindest von Montags bis Freitag in Betrieb sein und das Klimaticket Österreich, Klimaticket Kärnten sowie das JUGENDmobil-Ticket akzeptieren.
Parallelverkehr auf Strecken, die auch vom Öffentlichen Linienverkehr bedient werden, sind daher nicht zulässig, sofern in einem Zeitraum von 30 Minuten vor oder nach der gewünschten Fahrt auch eine Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel möglich wäre. Verläuft nur eine Teilstrecke parallel zum öffentlichen Linienverkehr, so ist grundsätzlich nur die Fahrt als Zubringer zu einem ÖV-Umsteigepunkt mit dem Mikro-ÖV zu absolvieren.
- Bestandförderung: bis zu 100% der förderbaren Kosten bis max. € 30.000,-
- neue Systeme:
- Konzepterstellung: 50% bis maximal € 7.000,- (pro weiterer Gemeinde € 2.500,- bis maximal € 12.000,- insgesamt)
- Betrieb: in Abhängigkeit von den jährlichen Gesamtkosten sind bis zu 100% förderbar