Aus bedarfsverkehr.at
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Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.
Förderhöhe
bis zu 50%
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Handbuch:Freiwilligensystem, Handbuch:Kommunaler Eigenbetrieb, Handbuch:Leistungsbestellung, Handbuch:Rufbus, Handbuch:Systemanbieter|]]