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Ausschreibungen und Vergabe:
Was ist bei der Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen zu beachten?

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In den meisten Fällen, in denen ein professionelles Unternehmen die Verkehrsdienstleistung durchführen soll, wird eine Ausschreibung dieser Dienstleistung erforderlich sein. Dabei sollten sich Gemeinden und Regionen durch Expert*innen unterstützen lassen.

  • Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 („PSO-Verordnung“) regelt die Vergabe und Finanzierung von im öffentlichen Interesse liegenden Personenverkehrsleistungen, die auf Basis der am Markt erzielbaren Erlöse von Verkehrsunternehmen nicht erbracht werden, durch die dafür zuständigen Behörden.
  • Das Bundesvergabegesetz ist das maßgebliche Gesetzt auf nationaler Ebene.