Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 17. November 2022, 08:44 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
Beschreibung
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.
Voraussetzungen
- kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
- für alle Personengruppen zugänglich
- Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
- nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
Förderhöhe
10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt
Bundesländer
Modelle
[[Handbuch:Anrufsammeltaxi|]], Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:Leistungsbestellung|]], [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]