Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 18. November 2022, 15:28 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Förderung |beschreibung=Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit. |voraussetzungen=* Anspruchsberechtigt sind Per…“)
Beschreibung
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
- Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
- Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
- Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
- Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
Förderhöhe
Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.
Bundesländer