Neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr können in diesem Förderprogramm auch Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist zu berechnen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Bei der Berechnung unterstützen die klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Betriebe, Gemeinden, Freizeit und Tourismus.
20% der förderfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- je eingesparte Tonne CO2