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Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 23. November 2022, 20:44 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Leistungsbestellung“ durch „Handbuch:direkte Beauftragung“)
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FöRDERUNG
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.

Förderhöhe

bis zu 50%

Bundesländer
Modelle

Citytaxi, Jugend- oder Senior*innen-Taxi, Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb, [[Handbuch:direkte Beauftragung|]], [[Handbuch:Rufbus|]], [[Handbuch:Systemanbieter|]]