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FöRDERUNG
Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030
Beschreibung

Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030 enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr, allerdings „Sonstige Mobilitätsvorhaben“, die nach Rücksprache und individueller Prüfung mit bis zu 50% gefördert werden können.

Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), michael.buerger@tirol.gv.at

Förderhöhe

bis zu 50%

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Direkte Beauftragung|]], Freiwilligensystem, Kommunaler Eigenbetrieb