Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Was wird gefördert: Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden.
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Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klimaaktiv mobil Beratungsprogramme für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt.
20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO2