Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von bedarfsverkehr.at. Durch die Nutzung von bedarfsverkehr.at erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen
Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 11. Dezember 2022, 18:12 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Handbuch:Land “ durch „Verwaltung:Land “)
Wechseln zu: Navigation, Suche
FöRDERUNG
Förderung des Landes Niederösterreich für Anrufsammeltaxis
Beschreibung

Im Rahmen der Förderschiene NÖ Anrufsammeltaxi AST wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.

Voraussetzungen
  • förderbar sind ausschließlich neue Systeme
  • in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
  • keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
  • in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
Förderhöhe

30-40% der effektiven Betriebskosten

Bundesländer
Modelle

[[Handbuch:Systemanbieter|]], NÖVOG Flex