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Version vom 19. Dezember 2022, 12:27 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge)
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Beauftragung eines Transportunternehmens

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Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten direkt beauftragt. Dabei sind prinzipiell alle Bedienungsformen vom Rufbus bis zur Tür-zu-Tür-Beförderung möglich.

Details zu diesem Modell

Für wen ist das Angebot zugänglich?

öffentlich

Wo wird gefahren?

Das Modell eignet sich prinzipiell für alle möglichen Größen des Bediengebiets.

Wie wird gefahren?

Es stehen alle Möglichkeiten offen. Die üblichste Bedienungsform ist der Flächenbetrieb, das heißt ohne Fahrplan nach Bedarf von Tür zu Tür.

Wer fährt?

Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Dieses muss in der Regel über eine Taxikonzession verfügen.

Wer koordiniert die Fahrten und wie werden sie bestellt?

Je nach Umfang des Projekts – vor allem sobald mehr als ein Fahrzeug im Einsatz ist – kann der Einsatz von Software zur automatisierten Disposition und einer Telefonzentrale notwendig werden. Manche Taxiunternehmen verfügen auch selbst über eine Telefonzentrale. Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Übersicht über Softwareanbieter.

Wer plant das Angebot?

Bei der Konzeption und Planung sollte die Unterstützung eines Planungsbüros in Anspruch genommen werden. Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Liste von Planungsbüros mit Erfahrung im Bereich Bedarfsverkehr.

Was muss ausgeschrieben werden?

In den meisten Fällen wird eine Ausschreibung nötig bzw. sinnvoll sein. Ausgeschrieben wird hier lediglich die Verkehrsdienstleistung.

Welche Kosten hat die Gemeinde?

Für die Gemeinde fallen Initialkosten für die Planung und Personalkosten für die Ausschreibung und Umsetzung an. Im laufenden Betrieb entsteht administrativer Aufwand bei der Abrechnung mit dem beauftragten Unternehmen und gegebenenfalls der Abwicklung einer Förderung. Gegebenenfalls entstehen Kosten für die Dispositionslösung, falls eine solche zum Einsatz kommen soll.

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Vertragsgestaltung mit dem Transportunternehmen:

  • ein Pauschalvertrag bringt für Gemeinden und Regionen den Vorteil besserer budgetärer Planbarkeit: Er hat aber den Nachteil, dass es für den Auftragnehmer mitunter keinen Anreiz gibt, die Zahl der Nutzer*innen zu erhöhen.
  • ein Kilometertarif, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vergütung von Bereitschaftszeiten, in denen ein Fahrzeug des Auftraggebers exklusiv für den Bedarfsverkehr zur Verfügung steht

Welche Aufgaben hat die Gemeinde?

Konzeption, Ausschreibung, Bewerbung, laufende Evaluierung & Kontrolle

Schritte zur Umsetzung

Aufgabe wer ist verantwortlich?
KonzeptionGEMEINDEPLANUNGSBÜRO
AusschreibungGEMEINDEPLANUNGSBÜRO
BewerbungGEMEINDE

Beispiele für Bedarfsverkehre dieses Modells

Bunter Verdl Lenzing (Oberösterreich)
Beim Bunten Verdl befördert das beauftragte Taxiunternehmen die Nutzer*innen innerhalb des Gemeindegebiets von Lenzing von Tür zu Tür.
Althofen Mobil (Kärnten)
Die Beförderung erfolgt zwischen 62 vordefinierten Haltepunkten in den verschiedenen Ortsteilen von Althofen durch ein beauftragtes Taxiunternehmen.
Kontaktperson verfügbar
Beim WalSie ist das beauftragte Taxiunternehmen mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig im Einsatz.
Kontaktperson verfügbar
Beim Rufmi fährt das beauftragte lokale Taxiunternehmen zwischen den festgelegten Haltepunkten im Gemeindegebiet von Gratwein-Straßengel.