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ASTi St. Johann

Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 28. November 2018, 21:13 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{Mikro-ÖV-System“ durch „{{Bedarfsverkehr“)

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Bedarfsverkehr
Zu diesem Angebot sind nur wenige Informationen verfügbar und wir konnten es noch nicht verifizieren. Bitte überprüfe zur Sicherheit selbst, ob die Angaben (noch) stimmen. Bei Fehlern oder weiteren Infos freuen wir uns über einen Hinweis an projektbeispiele@bedarfsverkehr.at!
  • Wie funktioniert's?
    Tuer-tuer.png
    Es wird von einer beliebigen Adresse abgeholt und zu einer beliebigen Adresse innerhalb des Bediengebiets gebracht.
    Phone.png
    Es gibt keinen Fahrplan, gefahren wird nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wer kann das Angebot nutzen?
    Gemeindebürger*innen
ungeprüft – Quellen: [1]
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.

  • EinwohnerInnen im Bediengebiet: 9.885 (2021)
  • Fläche Bediengebiet: 59,2 km² (2021)
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Das Projekt "Anrufsammeltaxi" mit Gutscheinsystem sollte - vorerst - mit Ende des Jahres ausgelaufen sein. Im Gemeinderat wurde jedoch einstimmig eine Verlängerung bis Ende Jänner in der bisherigen Form beschlossen.

Meinbezirk 24.12.2013


Neu ist die Einführung einer einheitlichen Zone, in welcher die Taxivoucher unbeschränkt gültig sind. Diese Zone ist in einem Plan dargestellt, welcher beim Kauf der Taxivoucher mitausgehändigt wird und zusätzlich in den Fahrzeugen der Taxiunternehmen angeschlagen ist. Darüber hinaus kann dieser Plan im Internet unter www.st.johann.net heruntergeladen werden. Die Taxivoucher sind zu jeder Tages- und Nachtzeit (Montag – Sonntag, 0 – 24 Uhr) gültig. Sind mehrere Personen gemeinsam zu befördern, benötigen sie insgesamt nur einen Taxivoucher. Personen gelten auch dann als gemeinsam befördert, wenn eine oder mehrerer dieser Personen an unterschiedlichen Orten aussteigen, sofern dies entlang einer einheitlichen Fahrtstrecke erfolgt. Das Abbiegen in verschiedene Straßenzüge gilt nicht mehr als einheitliche Fahrtstrecke. Ein kurzer Aufenthalt anlässlich einer Fahrt, etwa der Besuch einer Apotheke oder eines Sanitätshauses nach einem Arztbesuch, gilt nicht als Fahrtunterbrechung. In diesem Fall ist kein weiterer Taxivoucher erforderlich.

http://www.treffpunkt-stjohann.at/Treffpunkt-St.-Johann-in-Tirol-Anrufsammeltaxi_pid,25833,type,firmeninfo.html


Der Regelbetrieb des Sammeltaxis startet im März mit Adaptierungen. Die Kosten für die Gemeinde verdreifachen sich und sorgen für Kritik.

In der Marktgemeinde wurden über 7260 Gutscheine, sogenannte Voucher, zum Einzelpreis von 3,30 Euro an die Bürger verkauft.

Tiroler Tageszeitung 11.2.2014