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Rufbus Neckarbischofsheim (D)

Aus bedarfsverkehr.at
Version vom 28. November 2018, 21:15 Uhr von Tobias Haider (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „{{Mikro-ÖV-System“ durch „{{Bedarfsverkehr“)

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Bedarfsverkehr
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  • Wie funktioniert's?
    Halt-halt.png
    Es wird nur von und zu festgelegten Haltestellen oder Sammelhaltepunkten befördert.
    Fahrplan-phone.png
    Es gibt einen fixen Fahrplan, gefahren wird aber nur bei Bedarf und vorheriger Buchung.
  • Wer kann das Angebot nutzen?
    uneingeschränkt
ungeprüft
Statistik bearbeiten

Die Kennzahlen können sich auf das Kalenderjahr beziehen oder auf das Betriebsjahr, das in dem angegebenen Jahr endet.







Neu – und sicherlich zu Beginn nicht unproblematisch - werden die beiden Rufbusverkehre sein, die zusätzlich eingerichtet sind. So bleibt das Ruftaxi der Linie 7960 zwar erhalten, dieses wird allerdings nur an Sonn- und Feiertagen bis Donnerstags zwischen Sinsheim, Waibstadt und Neckarbischofsheim verkehren. Die Gemeinde Helmstadt-Bargen beteiligt sich seit dem 12.12.2010 NICHT mehr an diesem Ruftaxiverkehr. Die Route des Ruftaxi der Linie 7960 führt von Sinsheim über Daisbach, Waibstadt, Neckarbischofsheim, Helmhof nach Untergimpern und auch so wieder zurück nach Sinsheim. Das Ruftaxi ist ab dem 11.12.2011 unter einer neuen Rufnummer 07261/3777 (Fa. Taxi-Streib, Sinsheim) erreich. Spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt ist der Rufbus anzufordern.

In die Linie 797 wurde der Rufbus der Fa. Palatina Bus GmbH integriert. Der Rufbus fährt nur Freitags und Samstags und ist unter der Rufnummer 07263/4082085 ebenfalls spätestens 1 Stunde vor der gewünschten Abfahrt zu bestellen. Die Route des Rufbusses führt in diesem Fall auch nach Helmstadt-Bargen und deren Ortsteile.

neckarbischofsheim.de


Einen Sonderfall stellt der Rufbus Neckarbischofsheim mit einem durchschnittlichen Besetzungsgrad von ca. 4,2 Fahrgästen pro Fahrt dar.

Handbuch zur Planung flexibler Bedienungsformen im ÖPNV, S. 51