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Attribut: Semorg-foerderung-beschreibung

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A
Im Förderprogramm des BMK können neben der Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für Aktive Mobilität (Rad- und Fußverkehr) auch Maßnahmen im Bereich klimafreundlicher Personenmobilität auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene gefördert werden. Dazu gehören neben Sharing-Systemen und Veranstaltungsmobilität auch die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis sowie Shuttle-Verkehr. Die Kombination mehrerer Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus. '''Was wird gefördert:''' Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten werden für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Immaterielle Vorleistungen (wie z.B. ein Mobilitätsmanagement-konzept, etc.) können mit den Investitionen und Betriebskosten – bis 10% der förderungsfähigen Investitionskosten – ebenso gefördert werden. '''Kontakt''': klima'''aktiv''' mobil Beratungsprogramm für Regionen, Städte und Gemeinden<br>komobile GmbH – Standort Gmunden, [tel:+43-7612-70911 +43 7612 70911], [mailto:mobilitaetsmanagement@komobile.at mobilitaetsmanagement@komobile.at]<br><span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.klimaaktivmobil.at/gemeinden klimaaktivmobil.at/gemeinden]</span>  +
F
Im Rahmen der Förderschiene <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/AST-Rufbusse.html NÖ Anrufsammeltaxi AST]</span> wird der Betrieb von Anrufsammeltaxis durch Taxi- oder Mietwagenunternehmen auf Bestellung einer oder mehrerer Gemeinden unterstützt. Die effektiven Betriebskosten werden (abhängig von der Finanzkraftquote der Gemeinden) mit 30-40% gefördert.  +
Im Rahmen der Förderschiene <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.foerderzentrum.at/foerderung-noe-nahverkehr-infrastruktur NÖ Gemeindebus]</span> werden bedarfsgesteuerte Nahverkehrssysteme gefördert. Neuerungen ab 2022: *Fahrzeugförderung: Bis zu 2.000 € für Neufahrzeuge (3.000 € für E-Fahrzeuge), bei Gebrauchtfahrzeugen max. 50% der Kosten *Ausbezahlung der Fahrzeugförderung zu 50% nach dem 1. Betriebsjahr und 50% nach dem 3. Betriebsjahr *Betriebskostenförderung: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr), Auszahlung nach dem 1. Betriebsjahr * Förderung gilt für Systeme mit maximal 9 Sitzen und B-Führerschein-Pflicht  +
Förderung von Jugendtaxis zur sicheren Heimfahrt von Jugendlichen in der Nachtzeit.  +
Das Land Salzburg unterstützt seine Gemeinden finanziell beim Aufbau und Betrieb kleinregionaler Personentransportkonzepte, in Ergänzung zum Linienbetrieb der Regionaltaktverkehre.  +
Abgesichert durch einen unbefristeten Fördervertrag zwischen Land und Gemeinde(n) werden 25% bzw. 50% des Abgangs aus dem Betrieb des Vorhabens durch das Land gefördert, gedeckelt mit 10.000 Euro (Deckelung 15.000, wenn gemeindeübergreifend bei zwei Gemeinden, 20.000 bei drei Gemeinden, 25.000 bei vier Gemeinden und 30.000 Euro ab fünf Gemeinden). Der anzuwendende Förderungssatz ergibt sich aus einer Kategorisierung der Gemeinden, je nach vorhandener Erschließung mit liniengebundenem ÖV.  +
Das Land Vorarlberg fördert ÖPNV-Vorhaben von Vorarlberger Gemeinden seit dem Jahre 1990 im Rahmen der Richtlinien über die Förderung kommunaler und regionaler Nahverkehrsvorhaben. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftkopfquote der Gemeinden.  +
M
Aufbauend auf der <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/VT-L84 Mikro-ÖV-Strategie]</span> des Landes Kärnten wurden Förderrichtlinien für Bestandsprojekte und neue Angebote erstellt. Für neue Systeme ist sowohl die Planung als auch der Betrieb förderbar.  +
Das Land Oberösterreich hat 2020 einen <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.land-oberoesterreich.gv.at/Mediendateien/Formulare/Dokumente%20SVD%20Abt_GVoeVerk/Foerderleitfaden_GVOEV_SVD_GVoeVerk_E_17.pdf Förderleitfaden für bedarfsorientierte Verkehre]</span> veröffentlicht. Die Förderhöhe richtet sich nach der Finanzkraftquote der Gemeinden und dem Besetzungsgrad (=Personen pro Fahrt) des Angebots.  +
Das Land Steiermark hat 2017 eine <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[http://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a7f29dbb/Mikro-%C3%96V-Strategie_8.1_Web.pdf Mikro-ÖV-Strategie]</span> beschlossen, die jährlich 1,5 Millionen Euro an Fördermitteln für die dauerhafte Förderung von Mikro-ÖV-Angeboten vorsieht. Entsprechend der <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.verkehr.steiermark.at/cms/dokumente/12559834_135144166/a51c5a65/M%C3%96V%20Rili%20August%202021.pdf Förderungsrichtlinie]</span> gibt es in den ersten beiden Betriebsjahren („Probebetrieb“) erhöhte Fördersätze. Dadurch werden einmalige Initialisierungskosten, die nicht separat geltend gemacht werden können, zumindest teilweise abgegolten.  +
T
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol im Rahmen des <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/mobilitaetsprogramm-tirol-mobil/ Tiroler Mobilitätsprogramms 2022-2030]</span> enthält keinen expliziten Hinweis auf Bedarfsverkehr. In Tirol soll die Bestellung grundsätzlich durch den VVT Tirol ausgeführt werden. In Ausnahmefällen gibt es Sonderförderungen über das Mobilitätsprogramm bzw. der Abteilung Mobilitätsplanung für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs. Ansprechperson: Michael Bürger (Abteilung Mobilitätsplanung beim Amt der Tiroler Landesregierung), [mailto:michael.buerger@tirol.gv.at michael.buerger@tirol.gv.at]  +