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Attribut: Semorg-foerderung-foerderhoehe

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Unterhalb werden 11 Seiten angezeigt, auf denen für dieses Attribut ein Datenwert gespeichert wurde.
A
20% der förderungsfähigen Kosten (+ max. 10% Zuschlag), max. € 750,- pro jährlich eingesparter Tonne CO<sub>2</sub>  +
F
30-40% der effektiven Betriebskosten  +
* Betrieb: 50% der Kosten (max. 3.000 €/Jahr) *Fahrzeug: 2.000-3.000 € (Neu) bzw. 50% (Gebraucht)   +
Maximal 50 Prozent der Gemeindekosten (Beförderungskosten und Kosten für die Jugendtaxi-App). Als Eigenleistung der Jugendlichen ist ein Mindestanteil von 1/3 der Beförderungskosten nicht förderbar.  +
Je Projektphase unterschiedliche Fördersätze. Maximum 50% bzw. €10.000 für die Phase der Projektinitialisierung. Maximaler Förderbetrag während der ersten drei Betriebsjahre: €50.000.  +
25% bzw. 50% des Abgangs (gedeckelt)  +
25-40% des Nettoaufwands (je nach Finanzkraftquote der Gemeinde)  +
M
* Bestandförderung: bis zu 100% der förderbaren Kosten bis max. € 30.000,- * neue Systeme: ** Konzepterstellung: 50% bis maximal € 7.000,- (pro weiterer Gemeinde € 2.500,- bis maximal € 12.000,- insgesamt) ** Betrieb: in Abhängigkeit von den jährlichen Gesamtkosten sind bis zu 100% förderbar   +
10-40% des Abgangs (nach Finanzkraftquote), gedeckelt  +
20-50% der förderfähigen Kosten eines Probebetriebs bzw. 10-40% der förderfähigen Betriebskosten im Dauerbetrieb (abhängig von der Steuerkraftquote der Gemeinde); der Fördersatz erhöht sich um 5% bei Einsatz eines E-Fahrzeugs  +
T
Bis zu 50% für die Erstellung von Konzepten zur Umsetzung eines On-Demand Verkehrs.  +