Attribut: Semorg-foerderung-voraussetzungen
Aus bedarfsverkehr.at
„Semorg-foerderung-voraussetzungen“ ist ein Spezialattribut des Datentyps Text. Dieses Attribut ist softwareseitig fest definiert und auch bekannt als Spezialattribut. Es erfüllt eine besondere Funktion, kann aber wie jedes andere benutzerdefinierte Attribut verwendet werden.
A
Die durch den Bedarfsverkehr zu erzielende Emissionseinsparung ist in einem Mobilitätskonzept mit der Berechnung von Umwelteffekten darzustellen und legt die maximale Höhe der Förderung fest. Zudem müssen etwaige Bescheide und Angebote beigelegt werden. Das Mobilitätskonzept inkl. Umwelteffektberechnung ist Teil der Beratungsleistung der klima'''aktiv''' mobil <span class="blank" data-toggle="tooltip" title="in neuem Fenster öffnen">[https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/mobilitaetsmanagem.html Beratungsprogramme]</span> für Städte, Gemeinden und Regionen, Betriebe sowie Freizeit und Tourismus und wird kostenlos für Sie erstellt. +
F
* förderbar sind ausschließlich neue Systeme
* in die landesweite Dispositionszentrale einzugliedern
* keine Konkurrenzierung des bestehenden öffentlichen Verkehrs
* in den Verkehrsverbund zu integrieren (u.a. Verbundtarif, Fahrplanauskunft, VOR-Beförderungsbedingungen)
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* Abstimmung mit den NÖ Verkehrsverbünden
* Nachweis der Wirtschaftlichkeit und ökologischen Verträglichkeit
* Deckungsgleichheit mit dem Landesmobilitätskonzept
* Angabe aller weiteren Förderungen und Drittmittel
* Rechtsfähiger Trägerverein (Gemeinde oder Organisation)
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* Anspruchsberechtigt sind Personen von 14 bis 26 Jahren.
* Öffentlicher Verkehr ist nicht verfügbar.
* Selbstbehalt der Jugendlichen beträgt mindestens 1/3 der Kosten, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden z.B. durch Ausgabe von (digitalen) Gutscheinen.
* Der Betrieb des Jugendtaxis ist durch die Gemeinde abzuwickeln (Antragsteller dürfen keine privaten Organisationen bzw. Unternehmen sein).
* Der jährliche Höchstbeitrag der Landesförderung je Gemeinde beträgt 10.000 Euro.
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Gefördert wird die Planung/Entwicklung und der Betrieb von gemeindegebietsübergreifenden
Mikro-ÖV Systemen (Kooperation von Gemeinden).
Jede Gemeinde des Bundeslandes Salzburg ist berechtigt, eine Förderung zu beantragen. Auch Zusammenschlüsse von Gemeinden sind möglich. +
* sinnvolle Ergänzung des öffentlichen Linienverkehrs
* der Bedarfsverkehr muss öffentlich zugänglich sein
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M
Geförderte Projekte müssen diskriminierungsfrei (für jedermann zugänglich) und ganzjährig zumindest von Montags bis Freitag in Betrieb sein und das Klimaticket Österreich, Klimaticket Kärnten sowie das JUGENDmobil-Ticket akzeptieren. +
* kein Parallelangebot zum öffentlichen Linienverkehr
* für alle Personengruppen zugänglich
* Besetzungsgrad mindestens 1,3 Personen/Fahrt
* nicht unter Tarifniveau des Verkehrsverbunds
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* Pro Gemeindegebiet kann ein Mikro-ÖV Projekt gefördert werden
* Gänzlich gratis angebotene Systeme erhalten keine Förderung
* Betriebszeit: mind. 3 Tage/Woche, mind. 9 h/Woche
* Bedienungsform: kein Linienverkehr, kein Flächenbetrieb von Tür zu Tür
* laufende Aufzeichnung betriebsrelevanter Daten und Evaluierung
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