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Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.  
 
Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.  

Version vom 8. Dezember 2022, 10:38 Uhr

Organisationsmodell:
Wer fährt?

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Vereinfacht lassen sich vier mögliche Konstellationen für den Betrieb von Bedarfsverkehren unterscheiden:

Beauftragung eines Transportunternehmens
Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Das ist aktuell die häufigste Form.
Beauftragung eines Systemanbieters
Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.
Freiwilligensystem
Die Fahrten werden durch ehrenamtliche Fahrer*innen durchgeführt. Ein Fahrzeug muss angeschafft und erhalten werden, die Freiwilligen müssen koordiniert werden.
kommunaler Eigenbetrieb
Die Gemeinde macht alles selbst, beschafft ein Fahrzeug und stellt Fahrer*innen an. Sie benötigt dafür eine Taxikonzession.
Die Unterscheidung der Betreiberkonstellationen ist auch die Grundlage für die im bundes­länder­spezifischen Teil des Handbuchs vorgestellten Modelle.

Details zu den möglichen Betreiberkonstellationen

Beauftragung eines Transportunternehmens

Ein Taxi- oder Verkehrsunternehmen wird mit der Durchführung der Fahrten beauftragt. Je nach Umfang des Projekts ist in den meisten Fällen eine Ausschreibung nötig bzw. sinnvoll (siehe Ausschreibungen und Vergabe).

Fahrzeuge und Fahrer*innen werden vom beauftragten Unternehmen gestellt. Die Bewerbung des Angebot übernimmt üblicherweise die Gemeinde.

Bei der Konzeption und Planung sollte die Unterstützung eines Planungsbüros in Anspruch genommen werden.

Bei KATI Krenglbach werden die Fahrten von einem lokalen Taxiunternehmen durchgeführt.

Beauftragung eines Systemanbieters

Ein Systemanbieter wird von mehreren Gemeinden mit einem Gesamtpaket beauftragt, das auch eine Dispositionslösung, eine Telefonzentrale und Marketingmaßnahmen enthalten kann. Die Fahrten werden meist von Subauftragnehmern durchgeführt.

Meist handelt es sich um regionale Systeme, damit die Overhead-Kosten auf mehrere Gemeinen aufgeteilt werden können. Das Konzept für den Bedarfsverkehr sollte mit Unterstützung eines Planungsbüros erarbeitet werden, es bildet die Grundlage der Leistungsbeschreibung in einer Ausschreibung.

Auf bedarfsverkehr.at findet sich eine Liste von Systemanbietern für Bedarfsverkehr.

Beim GUSTmobil stellt die Firma ISTmobil als Systemanbieter die Dispositionslösung und eine Telefonzentrale zur Verfügung und hat Verträge mit regionalen Taxiunternehmen, die die Fahrten durchführen.

Freiwilligensystem

Freiwilligensysteme arbeiten mit freiwilligen Fahrer*innen. Träger*in kann die Gemeinde oder ein von der Gemeinde unterstützter Verein sein. Für die Nutzung ist aus gewerberechtlichen Gründen üblicherweise die Mitgliedschaft im Verein vorausgesetzt.

Für Bedarfsverkehre mit freiwilligen Fahrer*innen gibt es keine expliziten rechtlichen Regelungen bzw. auch teils von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche rechtliche Interpretationen durch die zuständigen Behörden. Es empfiehlt sich daher, sich von erfolgreich umgesetzten Projekten im gleichen Bundesland beraten zu lassen bzw. sich frühzeitig mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen.

Als nicht-gewerbsmäßige Form der Personenbeförderung stehen Freiwilligensysteme potentiell in Konkurrenz zum gewerblichen Taxiverkehr. Sollte es ein Taxiunternehmen vor Ort geben, sollte unbedingt die Möglichkeit der Beauftragung geprüft bzw. vor einer Umsetzung das Einvernehmen gesucht werden.

Freiwilligensysteme eignen sich besonders dann, wenn die soziale Zielsetzung im Vordergrund steht. Ihre Kapazitäten sind beschränkt. In der Regel ist daher auch nur ein Fahrzeug im Einsatz. Eine Dispositionslösung wird daher nicht benötigt, die Fahrten können direkt bei den Fahrer*innen gebucht werden.

Ein Zusatznutzen von Freiwilligensystem besteht in der Stärkung des lokalen Zusammenhalts.

Beim Elektromobil Eichgraben übernehmen freiwillige Fahrer*innen die Fahrtendienste. Sie fahren dafür selbst günstiger und dürfen die E-Fahrzeuge des Vereins als Carsharing-Fahrzeuge nutzen.
Kontaktperson verfügbar

kommunaler Eigenbetrieb

Die Gemeinde übernimmt (z.B. durch einen für diesen Zweck gegründeten Verein) selbst den Betrieb des Angebots. Sie ist für die Beschaffung Instandhaltung des Fahrzeugs verantwortlich und stellt selbst die Fahrer*innen an.

Die Durchführung durch die Gemeinde kann dann sinnvoll sein, wenn in der Region kein geeignetes Taxiunternehmen für eine Beauftragung zur Verfügung steht.

Da in der Regel eine Taxikonzession erforderlich ist und mit dieser Betreiberkonstellation ein vergleichsweise großer Aufwand für die Gemeinde verbunden ist, gibt es dafür bisher nur wenige Beispiele.

Alle Verantwortlichkeiten – von der Förderabwicklung, Buchhaltung, Schichteinteilung bis zur Anschaffung und Wartung der Fahrzeuge sowie der Öffentlichkeitsarbeit – liegen bei der Gemeinde bzw. dem Verein.

In Purbach wurde ein Verein gegründet, der eine eigene Taxikonzession hat und darüber den Gmoabus betreibt.